Häufige Fragen

Dein gesetzlicher Anspruch

Jede Schwangere, Gebärende, entbundene oder stillende Frau kann Hebammenhilfe in Anspruch nehmen. Die Kosten übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen, der Umfang und die Vergütungen für diese Leistungen sind in der Hebammen-Vergütungsvereinbarung geregelt. Privatversicherte müssen sich über ihre Leistungsansprüche bei ihrer Krankenkasse informieren.

Zahlungsmodalität

Wie werden die Kurse bezahlt?

Der Kurs wird entweder vorab als Überweisung, oder zum ersten Termin in Bar bezahlt. Im Anschluss erhältst Du einen Beleg um diesen bei Deiner Krankenkasse einzureichen.

Was bedeutet der Partneranteil?

Der Partneranteil ist eine Aufwandsentschädigung für Deinen Kurspartner. In der Regel zahlt die Partnerkrankenkasse auch diesen Betrag zurück. Am besten erkundigt ihr euch aber nochmal persönlich bei der entsprechenden Krankenkasse.

Was bedeutet der Eigenanteil?

Der Eigenanteil ist der Anteil, den jede Frau, die am Kurs teilnahmen möchte an die Hebamme zu zahlen hat.

Für alle Zusatzkosten wird eine Quittung bzw. Rechnung erstellt, die gerne bei der Krankenkasse eingereicht werden kann.

Die Hebamme

Was macht eine Hebamme?

Eine Hebamme versorgt und begleitet Frauen und Familien in der Zeit der Familienplanung, Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit. Sie ist Wegbegleiter innerhalb der Schwangerschaft, bei der Neuorientierung der Partnerschaft und bei der Betreuung des Neugeborenen. Hebammen sehen in der Entstehung einer neuen Familie eine große Chance, an der jeder wachsen kann. Sie bieten Beratung und Hilfeleistungen an und arbeiten eng zusammen mit Osteopathen, Kinderärzten und Gynäkologen.